Da ihm das offene Entgelt nicht ausgezahlt wurde, entstand für ihn und seine junge Familie eine existenzbedrohende Situation. Immerhin musste er seinen privaten Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Daher wandte er sich an die Arbeiterkammer Oberösterreich.
Endabrechnung erhalten, Lohn nicht
Der Mann erhielt nach der Kündigung lediglich die Endabrechnung. Die abgerechneten Ansprüche wurden aber nicht ausbezahlt, obwohl Arbeitnehmer:innen in jedem Fall mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf das bereits verdiente Entgelt haben.Darum kontaktierte er die Arbeiterkammer Oberösterreich.
Gericht forderte Firma zur Zahlung auf
Diese intervenierte zuerst zweimal beim Unternehmen. Ohne Erfolg. Daher brachte die AK Klage beim Landesgericht Linz ein. Erst als das Gericht dem Unternehmen einen Zahlungsbefehl zugestellt hatte, überwies es dem früheren Mitarbeiter den offenen Lohn und die anteiligen Sonderzahlungen. In Summe handelte es sich um etwas mehr als 4.000 Euro brutto.
AK-Präsident Andreas Stangl rät Arbeitnehmer:innen, die gekündigt wurden, sich so schnell wie möglich an den Betriebsrat, die Gewerkschaft oder die Arbeiterkammer zu wenden. „Wenn unsere Mitglieder um ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche gebracht werden, unterstützen wir sie, wenn es sein muss auch vor Gericht“, sagt Stangl.
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